Rechtsanwaltskosten

Die Rechtsanwaltsgebühren sind vom Streit- bzw. Gegenstandswert und vom Umfang der Tätigkeit abhängig. Grundsätzlich ist dafür das Rechtsanwaltungsvergütungsgesetz (RVG) die maßgebliche Bemessungsgrundlage. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.


Eine Erstberatung - telefonisch oder persönlich - kostet nach RVG nie mehr als € 220,40 einschließlich Umsatzsteuer. Bei einem Streit- bzw. Gegenstandswert von € 5.000,00 beispielsweise beträgt die Gebühr € 192,40, bei einem Streit- bzw. Gegenstandswert von € 1.000,00 beträgt die Gebühr € 54,23. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Erstberatung jedoch nur eine "pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst" (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05).


Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer zusammengestellt. http://www.brak.de/seiten/08_01.php


Gerne können wir auch individuelle Regelungen treffen, z.B. ein Stunden- oder Pauschalhonorar festsetzen.